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Zertifikat Privater Musikunterricht

Der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg e.V. hat auf Anregung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ein „Zertifikat Privater Musikunterricht“ herausgegeben. Das Zertifikat fußt auf der mit dem Kultusministerium abgeschlossenen „Kooperationsoffensive Ganztagsschule“.

Mit dem Zertifikat können Mitglieder des Tonkünstlerverbandes ihre Qualifikation nachweisen und sich mit ihren Angeboten direkt an die Schulleitungen in ihrer Region wenden.

Das Zertifikat kann nur an Mitglieder des Tonkünstlerverbandes erteilt werden und weist die musikpädagogische Befähigung und die Voraussetzungen für einen qualitativ hervorragenden Musikunterricht nach.

Es gilt gleichermaßen für Unterricht an öffentlichen und privaten Musikschulen, für freiberuflichen Musikunterricht sowie für Musikunterricht an öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Volkshochschulen oder ähnlichen Einrichtungen. Das Zertifikat ist der Nachweis dafür, dass der erforderliche Qualitätsstandard auch für den Unterricht im Rahmen der offenen und gebundenen Ganztagesschulen und der Ganztagesbetreuung besteht. Das Zertifikat ermöglicht im Falle der grundsätzlichen Zustimmung der jeweiligen Schulleitung bzw. des Sachaufwandsträgers die Werbung des Zertifikatsinhabers für den Unterricht im genannten Fach an allgemein bildenden Schulen und die Überlassung öffentlicher Räume. Das Zertifikat ist der Nachweis, dass der Inhaber seinen Unterricht nach künstlerischen und pädagogischen Kriterien ausrichtet. Das Zertifikat ist der Nachweis dafür, dass die musikpädagogischen Voraussetzungen für eine projektbezogene Förderung durch öffentliche Mittel z. B. im Rahmen der Begabtenförderung, sozialer Maßnahmen wie Integration und im Bereich der Jugend- oder Seniorenarbeit erfüllt sind.

Wie bekommt man als Mitglied im Tonkünstlerverband das Zertifikat?

Der Antrag auf Erteilung des Zertifikats ist an die Geschäftsstelle des TKV BW zu richten. Voraussetzung ist die freiberufliche Unterrichtstätigkeit oder die Beschäftigung als Lehrkraft an einer öffentlichen (VdM-) oder einer privaten Musikschule.

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Nachfolgend die Richtlinien zum Zertifikat Privater Musikunterricht als pdf zum Download.

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